Sofern wegen Angriffs auf die informationstechnischen Systeme der Universität Stuttgart Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden, können die von Ihnen erhobenen Daten an staatliche Ermittlungsorgane weitergegeben werden. Dasselbe gilt, wenn entsprechende Behörden oder Gerichte Anfragen an die Universität richten und die Universität dazu verpflichtet ist, diesen Folge zu leisten.
Die bei der Anmeldung erfassten Daten werden nach den haushaltsrechtlichen bzw. landesrechtlichen Vorgaben bis 10 Jahre nach der Veranstaltung gespeichert (§ 14 UstG Ziffer bzw. 4.1 AnO Schriftgut).
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten, finden Sie auf der Webseite des HLRS unter https://www.hlrs.de/de/datenschutzerklaerung.