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Paralleles Programmieren mit MPI (unbetreut)

Anmeldung, Teilnahmebedingungen und Datenschutz

Anmeldung

Im Anschluss an Ihre erfolgreiche Anmeldung erhalten Sie von uns eine Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Nach Zahlung der Rechnung werden Sie keine Quittung erhalten.


Teilnahmebedingungen


Rücktritt

Einen Rücktritt nach Anmeldung können Sie per Brief, Fax (+49 711 685 87219) oder E-Mail an kontakt@supercomputing-akademie.de erklären. Telefonische Absagen können wir nicht akzeptieren. Der Tag des Rücktritts ist der des Eingangs Ihres schriftlichen Rücktritts am HLRS.

Der Rücktritt ist bis zwei Wochen vor Start des Moduls kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt bis eine Woche vor Modulbeginn wird 60 % der Teilnahmegebühr, bei einem Rücktritt im Zeitraum eine Woche bis ein Arbeitstag (Mo-Fr, 11 Uhr) vor Modulbeginn wird 80 % der Teilnahmegebühr fällig. Danach berechnen wir 100% der Teilnahmegebühr. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers, der die entsprechenden Teilnehmergebühren übernimmt, ist jederzeit kostenfrei möglich.


Lehr- und Lernformen

Die Supercomputing-Akademie lehrt mit Selbstlernkursen ("Online").

Die Lerninhalte der Selbstlernphasen werden über die ILIAS-Lernplattform Campus https://www.campus.supercomputing-akademie.de vermittelt. Hierfür sind sind ein Internetzugang und ein Webbrowser erforderlich. Der Zugang zu der Lernplattform muss von den Teilnehmenden selber eingerichtet werden.

Nach Modulende haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Supercomputing-Akademie noch sechs Monate Zugriff auf die Materialien in der Lernplattform.


Trainingscluster

Das Höchstleistungsrechenzentrum der Universität Stuttgart stellt einen Trainingscluster für die Supercomputing-Akademie zur Verfügung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in bestimmten Modulen einen Zugang zum System, nachdem sie den erforderlichen Nutzerzulassungsantrag unterschrieben und im Original eingereicht haben. Die Zugangsberechtigung zum Cluster erlischt sofort nach Ende des jeweiligen Moduls. Der Trainingscluster darf ausschließlich für Übungen und Aufgaben im Rahmen der Supercomputing-Akademie und nicht für kommerzielle oder andere Zwecke genutzt werden.



Änderungsvorbehalt, Ausschluss, Absage der Module

Die Supercomputing-Akademie ist berechtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus wichtigen Gründen von der (weiteren) Teilnahme an der Weiterbildung auszuschließen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die Präsenzveranstaltung stört, gegen die Hausordnung des Höchstleistungsrechenzentrums oder gegen die Nutzungsbedingungen des Trainingsclusters verstößt.

Die Supercomputing-Akademie behält sich vor, Dozentinnen und Dozenten jederzeit auszuwechseln oder den Lehrplan anzupassen.

Der gesamte Kurs sowie einzelne Termine der Veranstaltung können vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere wegen zu geringer Teilnehmerzahl, kurzfristiger Nichtverfügbarkeit von Dozentinnen und Dozenten oder höherer Gewalt.

Im Fall einer Absage wird die Teilnehmerin/der Teilnehmer unverzüglich hierüber informiert. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


Abschluss, Zertifikat, Teilnahmebestätigung

Jedes Modul der Supercomputing-Akademie kann mit einer Teilnahmebestätigung oder einem Zertifikat abgeschlossen werden.

Eine qualifizierte Teilnahmebestätigung wird vergeben, wenn alle Lerneinheiten des Moduls vom Teilnehmenden bearbeitet und die Lernaufgaben fachgerecht beantwortet wurden. Ein Zertifikat wird vergeben, wenn die Abschlussprüfung des Moduls erfolgreich absolviert wurde.


Voraussetzungen für Prüfungsteilnahme und Wiederholung der Prüfung

Die qualifizierte Teilnahmebestätigung ist Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme.

In der Regel haben die Teilnehmenden ein Woche Zeit für die Bearbeitung der Aufgaben und Einreichung der Lösungen. Die Aufgaben müssen fristgerecht abgegeben werden, um eine qualifizierte Teilnahmebestätigung zu bekommen.

Im Krankheitsfall und bei rechtzeitiger Benachrichtigung kann auf Anfrage die Prüfung zeitnah nachgeholt werden. Bei Nichtbestehen der Prüfung bieten wir auf Anfrage die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung gegen Gebühr an.


Datenerhebung und Kursevaluation

Die Supercomputing-Akademie strebt eine kontinuierliche Optimierung des Weiterbildungsangebotes an. Zur Erhebung verschiedener Daten zu Qualität und Zufriedenheit, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, regelmäßig an anonymen Online-Befragungen teilzunehmen.


Urheberrecht

Die Inhalte des Kursangebots der Supercomputing-Akademie sind urheberrechtlich geschützt. Die an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Supercomputing-Akademie vervielfältigt, weitergegeben oder anderweitig genutzt werden.


Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Teilnehmer/ die Teilnehmerin vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


Schlussbestimmungen

Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

Bei sämtlichen Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ergeben, ist der Gerichtsstand Stuttgart.


Datenschutz

Betreiber der Lernplattform und des Trainingsclusters der Supercomputing-Akademie ist das Höchstleistungsrechenzentrum der Universität Stuttgart. Dieses hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Die im Rahmen des Kursangebots der Supercomputing-Akademie verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg und dem Telemediengesetz.

Sofern wegen Angriffs auf die informationstechnischen Systeme der Universität Stuttgart Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden, können die von Ihnen erhobenen Daten an staatliche Ermittlungsorgane weitergegeben werden. Dasselbe gilt, wenn entsprechende Behörden oder Gerichte Anfragen an die Universität richten und die Universität dazu verpflichtet ist, diesen Folge zu leisten.

Die o.g. personenbezogenen Daten werden nach den haushaltsrechtlichen bzw. landesrechtlichen Vorgaben bis 10 Jahre nach der Kursabwicklung gespeichert (§ 14 UstG Ziffer bzw. 4.1 AnO Schriftgut).

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie:
auf der Webseite des HLRS unter https://www.hlrs.de/de/datenschutzerklaerung,
auf der Webseite der Supercomputing Akademie https://www.supercomputing-akademie.de/datenschutz
und auf der Lernplattform Campus https://www.campus.supercomputing-akademie.de.


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